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   OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22   

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OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22 (https://dejure.org/2022,29902)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2022 - 3 W 82/22 (https://dejure.org/2022,29902)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2022 - 3 W 82/22 (https://dejure.org/2022,29902)
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    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses; Verfügbares Aktivvermögen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377 ; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1836d Nr. 1 BGB auf Fälle der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Vielmehr ist es insoweit geboten, zwei Vergütungsschuldner in Anspruch zu nehmen und die Vergütungshöhe nach den jeweils unterschiedlichen Regeln festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2021 - IV ZB 16/20 - FGPrax 2021, 172 ; Senatsbeschluss vom 13.11.2020 - 3 W 40/19).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 3 Wx 62/18

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Bei der Prüfung, ob der Nachlass mittellos ist, ist dabei grundsätzlich nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben außer Betracht, da ansonsten eine unangebrachte Privilegierung der Nachlassgläubiger gegenüber der Staatskasse bestünde (allg. Meinung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2019 - 3 Wx 62/18; OLG Brandenburg Beschluss vom 22.10.2019 - 3 W 57/19).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377 ; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 3 W 57/19

    Begriff der Mittellosigkeit des Nachlasses i.S. von § 1836d BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Bei der Prüfung, ob der Nachlass mittellos ist, ist dabei grundsätzlich nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben außer Betracht, da ansonsten eine unangebrachte Privilegierung der Nachlassgläubiger gegenüber der Staatskasse bestünde (allg. Meinung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2019 - 3 Wx 62/18; OLG Brandenburg Beschluss vom 22.10.2019 - 3 W 57/19).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Die Frage der Mittellosigkeit ist dabei von Amts wegen aufzuklären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996 - 20 W 25/96, FamRZ 1996, 819 ff = MDR 1996, 497 ).
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22
    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377 ; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
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